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Deine Voraussetzungen als Berufserfahrene und Berufserfahrener

Manchmal geht das Leben Umwege. Das gilt natürlich auch für die Berufswahl: Nicht immer ist von Anfang an klar, wo die eigene professionelle Bestimmung liegt.

Wenn Du also erst jetzt feststellst, dass du eigentlich den falschen Beruf erlernt hast und im Grunde deines Herzens Lehrerin oder Lehrer bist, ist das überhaupt kein Hindernis. Um dennoch zu Deinem Traumberuf zu kommen, stehen dir zwei Wege offen.

 

1. Der Einstieg über den Vorbereitungsdienst

Für Absolventen und Absolventinnen bestimmter – und vor allem zweier – schulrelevanter Studienfächer ist es möglich, den Weg über den Vorbereitungsdienst zu nehmen. Nach dessen Abschluss legst Du die Staatsprüfung ab und erhältst eine volle Lehrbefähigung, bist also den Kollegen und Kolleginnen mit einem Lehramtsstudium gleichgestellt.

Ob diese Möglichkeit für Dich infrage kommt, erfährst Du im Merkblatt zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst im Rahmen des Quereinstiegs an einer allgemein bildenden bzw. berufsbildenden Schule.

 

2. Der direkte Einstieg in den Schuldienst

Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist ein Hochschulabschluss mit einem Mastergrad (Master of Science, Master of Arts), ein akkreditierter Master an einer Fachhochschule oder ein gleichwertiger Abschluss. Darüber hinaus musst Du die fachwissenschaftliche Ausbildung in mindestens einem Unterrichtsfach, in mindestens einer beruflichen Fachrichtung oder in mindestens einer sonderpädagogischen Fachrichtung nachweisen können.

Zusätzlich zu deinem Abschluss brauchst Du mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach Deinem Studium. Weitere Infos findest Du im Merkblatt für den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst.